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Absicherung von Kund*innengeldern bei Pauschalreisen: Diesen Schutz bietet dir die EU-Pauschalreiseverordnung

Veröffentlicht am 01.12.2024 von Jakob

Deine Anzahlung ist dank der EU-Richtlinie (2015/2302) bestens abgesichert. Doch was bedeutet das genau?

Für Reiseveranstalter und Anbieter von Retreats mit Sitz in der EU verpflichtet diese Richtlinie, Kundengelder umfassend abzusichern. Das heißt: Im Falle einer Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des Veranstalters sind bereits geleistete Zahlungen (Anzahlungen, Restzahlungen und Vorauszahlungen) geschützt.




In diesem Blogartikel geben wir dir einen Überblick über die wichtigsten Aspekte.
Die Pauschalreiseverordnung (PRV) im Überblick

Die Pauschalreiseverordnung (PRV) (BGBl. II Nr. 260/2018) schützt Reisende im Falle der Insolvenz eines Reiseveranstalters. Dies gilt in folgenden Fällen:

  • Eröffnung eines Insolvenzverfahrens aufgrund mangelnden Vermögens,
  • Aussichtsloser Geschäftslage oder
  • Zahlungsunfähigkeit des Veranstalters.

In solchen Fällen stellt die PRV sicher, dass Reisende:

  • Bereits geleistete Zahlungen (An- und Restzahlungen) zurückerhalten, wenn Reiseleistungen nicht oder nur teilweise erbracht wurden,
  • Notwendige Aufwendungen für die Rückreise erstattet bekommen,
  • Einen Abwickler als Ansprechpartner zur Verfügung haben.


Die Rolle des Abwicklers

Ein Abwickler ist eine 24/7 erreichbare Stelle, die alle notwendigen Voraussetzungen zur Schadensabwicklung erfüllt. Reisende können sich im Insolvenzfall an diesen wenden, um:

  • Ansprüche geltend zu machen,
  • Hilfe bei der Rückreise zu erhalten.


Dein konkreter Abwickler bei uns wäre die Europäische Reiseversicherung.
 


Optionen zur Absicherung von Kund*innengeldern

Gemäß der EU-Richtlinie stehen Reiseveranstaltern und Anbietern von Retreats folgende Möglichkeiten zur Verfügung, Kund*innengelder abzusichern:

  1. Bankgarantie: Eine Garantie eines in der EU zugelassenen Kreditinstituts.
  2. Versicherungsvertrag: Eine Versicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherer.


Wie kann ich prüfen, ob meine Retreat-Anzahlung abgesichert ist?

Reiseveranstalter und Anbieter von Retreats sind verpflichtet, auf ihrer Website klare Informationen zur Absicherung bereitzustellen. Diese Angaben sollten leicht zugänglich sein und die Nachvollziehbarkeit der Absicherung gewährleisten.

Wie deine Anzahlung mit Reisigo geschützt ist

Deine Anzahlung bei Reisigo ist durch eine Bankgarantie der österreichischen Erste Bank AG, einer der größten Banken des Landes, zuverlässig abgesichert. Im Falle einer Insolvenz werden deine Ansprüche zusätzlich von der Europäischen Reiseversicherung verwaltet und abgesichert. So bieten wir dir Sicherheit und professionelle Unterstützung in jeder Krisensituation.

Fazit

Die Absicherung von Kund*innengeldern ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch ein Zeichen von Vertrauen und Verantwortung gegenüber Reisenden. Durch die Einhaltung der EU-Richtlinie (2015/2302) und eine transparente Kommunikation schaffen Reiseveranstalter und Anbieter von Retreats eine solide Grundlage für Sicherheit und Zufriedenheit ihrer Kund*innen.